Thomas Röglin, Kandidat für den Gemeinderat Biederitz:
Die Polizei kann nicht alles, muss sie auch nicht!
Sicherheit ist staatliche Kernaufgabe. Um sie gewährleisten zu können, bedarf es neben Rechtsvorschriften auch an ausreichend Bediensteten bei Polizei und Sicherheitsbehörden. Allgemeine Sicherheitsbehörden sind die Kommunen, die noch viel zu oft viel zu wenige Mitarbeiter haben, um den Aufgaben zur allgemeinen Gefahrenabwehr umfassend und ganztägig (24h) gerecht werden zu können. In der Regel muss die Polizei ab Nachmittag bis morgens die Aufgaben der Gemeinden übernehmen. Gefahrenabwehrmaßnahmen durch die Polizei (Eilzuständigkeiten) sind leider keine Ausnahmen sondern zu oft noch die Regel. So wie es leider für zahlreiche Kommunen in Sachsen-Anhalt zutrifft, ist es auch in der Einheitsgemeinde Biederitz notwendig die Sicherheit durch Personalmaßnahmen zu stärken.
Es ist nicht möglich den Bedarf sofort mit Neueinstellungen auszugleichen. Um den Anteil an Mitarbeitern mit Kontroll- und Vollzugsbefugnissen zu erhöhen ist es notwendig, dass die Gemeinde Zug um Zug mehr Verwaltungsvollzugsbeamte bestellt und durch variablere Dienstzeiten den Einsatz der Kräfte über den Nachmittag hinaus oder für besondere Schwerpunktlagen organisiert. Zu Verwaltungsvollzugsbeamten können Personen bestellt werden, die im Dienstverhältnis zur Gemeinde stehen. Deshalb soll für zukünftige Stellenausschreibungen der Gemeinde Biederitz gelten, dass bei gleicher fachlicher Eignung den Bewerben der Vorzug zu gewähren ist, die den Anforderungen für Verwaltungsvollzugsbeamte genügen. Die bereits gesetzlich verbriefte Vorzugsregelung für Mitglieder des Einsatzdienstes der Freiwilligen Feuerwehren nach § 9 Abs. 5 BrSchG LSA muss zum Normalfall werden.