Beitragsfreier Straßenausbau in Biederitz: Ja oder nein?!

In seiner März-Sitzung hat in Biederitz der Ausschuss für Wirtschaft, Bau, Umwelt und Verkehr (Bauausschuss) über anstehende Erschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen in den Ortschaften beraten.
Die Landes-CDU hat sich gegen die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen, aber für die Einführung einer sozialen Komponente stark gemacht. Die Kreis-CDU setzt sich in ihrem Kommunalwahlprogramm für eine Reduzierung oder eine zeitliche Streckung von Straßenausbaubeiträgen ein. Diesen Ansatz unterstützt der CDU Gemeindeverband Biederitz.
Der Wunsch vieler Bürger, Straßenausbaubeiträge gänzlich abzuschaffen, ist verständlich und wäre ein mutiger Schritt.
Aber, was würde das konkret bedeuten?
Ob die Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes für Erweiterungen und Verbesserungen bestehender Verkehrsanlagen Ausbaubeiträge erheben können oder müssen, bleibt gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten. Bislang gilt in Sachsen-Anhalt, dass Kosten der Maßnahmen den angrenzenden Grundstückseigentümern auferlegt werden. Demgegenüber wurden in Baden-Württemberg noch nie Straßenausbaubeiträge erhoben. In Bayern wurden sie bis zum 01.01.2018 erhoben, danach abgeschafft. In Hessen wurden Ausbaubeiträge ebenfalls zum 28.05.2018 abgeschafft. In Thüringen gibt es Bestrebungen Straßenausbaubeiträge rückwirkend ab dem 01.01.2019 abzuschaffen. In Brandenburg will die Landesregierung die Beiträge noch vor der Landtagswahl im September abschaffen. In Rheinland-Pfalz streitet man derzeit über das Thema.
In Schleswig-Holstein wurde Anfang 2018 für Kommunen die Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft, mit der Folge, dass 80 Prozent der Kommunen diese nicht mehr erheben. In Niedersachsen liegt die Erhebung in der Entscheidung der Kommunen. Praktisch die ganz überwiegende Zahl der niedersächsischen Kommunen erheben derzeit Ausbaubeiträge. In Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. In NRW ist die Abschaffung der Erhebungspflicht trotz heftiger Diskussionen politisch nicht in Sicht. Im Saarland besteht eine Erhebungspflicht, nicht für die Fahrbahn, jedoch für die sonstigen Teileinrichtungen. In Sachsen besteht eine Ermächtigung zur Erhebung, auf deren Grundlage 20 Prozent der sächsischen Gemeinden eine Straßenausbaubeitragssatzung haben.
Man sieht, die Rechtslage ist in den Bundesländern recht unterschiedlich.
Die Bürger, welche in der Vergangenheit Ausbaubeitragsbescheide bezahlt haben, können es als ungerecht empfinden, dass sie zu den Kosten herangezogen wurden. Es stellt sich die Frage, ob die Gemeinden ohne den Anliegeranteil zukünftig überhaupt noch Straßen ausbauen können, selbst wenn diese es dringend nötig hätten.
Gemeinden wie Biederitz werden Ausbaumaßnahmen im Einzelfall vorerst zurückstellen oder sogar darauf verzichten müssen. Nimmt das Land Gemeinden eine Einnahmequelle, hier die Möglichkeit Straßenausbaubeiträge zu erheben, muss es für einen finanziellen Ausgleich sorgen. In dem Fall ist es einfach, nach dem Finanzminister und dem Land zu rufen, welches finanziell in die Bresche springen soll. Dann werden die Erwartungen sich darauf richten, dass Straßen, welche jetzt noch nicht gemacht sind oder schon wieder gemacht werden müssten, zügig in Angriff genommen werden sollen.
Ein gänzlich beitragsfreier Straßenausbau ist derzeit nicht absehbar. Die CDU Biederitz wird sich daher zur Entlastung der Bürger für eine Reduzierung oder die zeitliche Streckung von Straßenausbaubeiträgen mit einsetzen.