Die Polizei kann nicht alles, muss sie auch nicht!

Die Polizei kann nicht alles, muss sie auch nicht!

Thomas Röglin, Kandidat für den Gemeinderat Biederitz: 

Die Polizei kann nicht alles, muss sie auch nicht! 

Sicherheit ist staatliche Kernaufgabe. Um sie gewährleisten zu können, bedarf es neben Rechtsvorschriften auch an ausreichend Bediensteten bei Polizei und Sicherheitsbehörden. Allgemeine Sicherheitsbehörden sind die Kommunen, die noch viel zu oft viel zu wenige Mitarbeiter haben, um den Aufgaben zur allgemeinen Gefahrenabwehr umfassend und ganztägig (24h) gerecht werden zu können. In der Regel muss die Polizei ab Nachmittag bis morgens die Aufgaben der Gemeinden übernehmen. Gefahrenabwehrmaßnahmen durch die Polizei (Eilzuständigkeiten) sind leider keine Ausnahmen sondern zu oft noch die Regel. So wie es leider für zahlreiche Kommunen in Sachsen-Anhalt zutrifft, ist es auch in der Einheitsgemeinde Biederitz notwendig die Sicherheit durch Personalmaßnahmen zu stärken. 
Es ist nicht möglich den Bedarf sofort mit Neueinstellungen auszugleichen. Um den Anteil an Mitarbeitern mit Kontroll- und Vollzugsbefugnissen zu erhöhen ist es notwendig, dass die Gemeinde Zug um Zug mehr Verwaltungsvollzugsbeamte bestellt und durch variablere Dienstzeiten den Einsatz der Kräfte über den Nachmittag hinaus oder für besondere Schwerpunktlagen organisiert. Zu Verwaltungsvollzugsbeamten können Personen bestellt werden, die im Dienstverhältnis zur Gemeinde stehen. Deshalb soll für zukünftige Stellenausschreibungen der Gemeinde Biederitz gelten, dass bei gleicher fachlicher Eignung den Bewerben der Vorzug zu gewähren ist, die den Anforderungen für Verwaltungsvollzugsbeamte genügen. Die bereits gesetzlich verbriefte Vorzugsregelung für Mitglieder des Einsatzdienstes der Freiwilligen Feuerwehren nach § 9 Abs. 5 BrSchG LSA muss zum Normalfall werden.

Beitragsfreier Straßenausbau in Biederitz: Ja oder nein?!

Beitragsfreier Straßenausbau in Biederitz: Ja oder nein?!

Beitragsfreier Straßenausbau in Biederitz: Ja oder nein?!

In seiner März-Sitzung hat in Biederitz der Ausschuss für Wirtschaft, Bau, Umwelt und Verkehr (Bauausschuss) über anstehende Erschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen in den Ortschaften beraten.
Die Landes-CDU hat sich gegen die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen, aber für die Einführung einer sozialen Komponente stark gemacht. Die Kreis-CDU setzt sich in ihrem Kommunalwahlprogramm für eine Reduzierung oder eine zeitliche Streckung von Straßenausbaubeiträgen ein. Diesen Ansatz unterstützt der CDU Gemeindeverband Biederitz.
Der Wunsch vieler Bürger, Straßenausbaubeiträge gänzlich abzuschaffen, ist verständlich und wäre ein mutiger Schritt.
Aber, was würde das konkret bedeuten?
Ob die Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes für Erweiterungen und Verbesserungen bestehender Verkehrsanlagen Ausbaubeiträge erheben können oder müssen, bleibt gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten. Bislang gilt in Sachsen-Anhalt, dass Kosten der Maßnahmen den angrenzenden Grundstückseigentümern auferlegt werden. Demgegenüber wurden in Baden-Württemberg noch nie Straßenausbaubeiträge erhoben. In Bayern wurden sie bis zum 01.01.2018 erhoben, danach abgeschafft. In Hessen wurden Ausbaubeiträge ebenfalls zum 28.05.2018 abgeschafft. In Thüringen gibt es Bestrebungen Straßenausbaubeiträge rückwirkend ab dem 01.01.2019 abzuschaffen. In Brandenburg will die Landesregierung die Beiträge noch vor der Landtagswahl im September abschaffen. In Rheinland-Pfalz streitet man derzeit über das Thema.
In Schleswig-Holstein wurde Anfang 2018 für Kommunen die Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft, mit der Folge, dass 80 Prozent der Kommunen diese nicht mehr erheben. In Niedersachsen liegt die Erhebung in der Entscheidung der Kommunen. Praktisch die ganz überwiegende Zahl der niedersächsischen Kommunen erheben derzeit Ausbaubeiträge. In Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. In NRW ist die Abschaffung der Erhebungspflicht trotz heftiger Diskussionen politisch nicht in Sicht. Im Saarland besteht eine Erhebungspflicht, nicht für die Fahrbahn, jedoch für die sonstigen Teileinrichtungen. In Sachsen besteht eine Ermächtigung zur Erhebung, auf deren Grundlage 20 Prozent der sächsischen Gemeinden eine Straßenausbaubeitragssatzung haben.
Man sieht, die Rechtslage ist in den Bundesländern recht unterschiedlich.
Die Bürger, welche in der Vergangenheit Ausbaubeitragsbescheide bezahlt haben, können es als ungerecht empfinden, dass sie zu den Kosten herangezogen wurden. Es stellt sich die Frage, ob die Gemeinden ohne den Anliegeranteil zukünftig überhaupt noch Straßen ausbauen können, selbst wenn diese es dringend nötig hätten.
Gemeinden wie Biederitz werden Ausbaumaßnahmen im Einzelfall vorerst zurückstellen oder sogar darauf verzichten müssen. Nimmt das Land Gemeinden eine Einnahmequelle, hier die Möglichkeit Straßenausbaubeiträge zu erheben, muss es für einen finanziellen Ausgleich sorgen. In dem Fall ist es einfach, nach dem Finanzminister und dem Land zu rufen, welches finanziell in die Bresche springen soll. Dann werden die Erwartungen sich darauf richten, dass Straßen, welche jetzt noch nicht gemacht sind oder schon wieder gemacht werden müssten, zügig in Angriff genommen werden sollen.
Ein gänzlich beitragsfreier Straßenausbau ist derzeit nicht absehbar. Die CDU Biederitz wird sich daher zur Entlastung der Bürger für eine Reduzierung oder die zeitliche Streckung von Straßenausbaubeiträgen mit einsetzen.

Abgabe der Wahlvorschläge

Abgabe der Wahlvorschläge

Geschafft! Ina Möbius, Spitzenkandidatin der CDU für die Ortschatsratswahl in Gerwisch und Kandidatin für den Gemeinderat Biederitz und Kreistag des Jerichower Landes hat heute die Wahlvorschläge der CDU bei der Gemeinde abgegeben. Zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 kandidieren 46 Kandidatinnen und Kandidaten auf den Wahlvorschlägen der CDU. Die neue Mannschaft ist deutlich jünger und weiblicher geworden. Aber auch erfahrene Gesichter sind wieder dabei. Und alle werden sich kompetent für die Gemeinde Biederitz mit seinen Ortschaften und für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

Die Mär vom schnellen Brückenbau

Thomas Röglin: Die Petition ist nicht mehr als heiße Luft

Vor einer Woche startete Kay Gericke, der Bürgermeister der Einheitsgemeinde Biederitz, mit Unterstützung des Landrates, Steffen Burchhardt, eine online Petition „Für eine Brücke am Bahnübergang Heyrothsberge / B1“.

Die Reaktionen darauf sind wie erwartet. Die gegenwärtige Situation ist ungenügend, so wie es in den zahlreichen Kommentaren beschrieben ist. Die langen Schließzeiten der Schranken sind ein Zeitdieb, sie nerven und sie versperren nicht selten Rettungsfahrzeugen die ungehinderte Fahrt. Daher ist eine Brücke eine wichtige und zweckmäßige Maßnahme .

Leider und wider besserem Wissen haben Burchhardt und Gericke eine Petition gestartet die wie heiße Luft verpuffen muss.  Es fehlt dieser Petition an Allem, um den als notwendig unterstellten Handlungsdruck beim Bundesministerium für Verkehr zu erzeugen. Was die  die Petenten tatsächlich bewirken möchten, bleibt unklar. Der Sache hilft es nicht.

Bei der Wahl der Internetplattform „openPetiton“ setzen die Initiatoren auf ein Medium, dass lediglich geeignet ist, den Ärger über den Bahnübergang zu verstärken. Für die Unterzeichnung der Petition werden von den Unterstützern ein Name, eine Email-Adresse und ein Wohnort abgefragt. Die Daten müssen nicht einmal richtig sein, um gewertet zu werden. Eine Überprüfung der Daten, wie es beispielsweise bei einem Bürgerbegehren notwendig ist, kann nicht erfolgen. Folglich ist diese Petition nicht mehr als das, was allgemein auch in sozialen Medien kommentiert wird.

Auf einer gemeinsamen Pressemitteilung haben Burchhardt und Gericke erklärt, die Brücke könne in 2,5 Jahren fertig sein, inklusive einer Planung von einem Jahr. Die Gesamtkosten beziffern sie mit 1,5 bis 2 Millionen Euro. Allein diese Annahmen genügen, um die Nichtmachbarkeit zu belegen. Geht es um eine Brücke für Fahrzeuge bis 40 Tonnen und mindestens zwei Fahrstreifen oder um eine Fußgängerbrücke?

Macht man sich das alles klar, dann stellt sich die Frage, was die beiden Initiatoren mit der Petition bezwecken. Geht es wirklich um die Sache? Beide, der Landrat und der Bürgermeister, handeln aus ihren durch freie Wahlen verliehenen Ämtern heraus. Und beiden ist bekannt, dass die Priorität einer Brücke in den Ministerien bereits festgestellt ist. Und auf mehr, als die Feststellung der Priorität, zielt ihre Petition nicht ab. Das Handeln beider Mandatsträger ist verantwortungslos. Erzeugt wird lediglich ein Märchen vom schnellen Brückenbau und zwangsläufig Frust bei all Jenen die auf einen Erfolg vertrauen.

Kreisübergreifende Zusammenarbeit in der Kommunalwahl

Kreisübergreifende Zusammenarbeit in der Kommunalwahl

Unser Vorsitzender Georg Prick hat am 18. Januar 2019 die CDU Stadtverband Haldensleben als Vorsitzender der Mandatsprüfungskommission bei der Aufstellung ihrer Kandidatenlisten für die anstehende Kommunalwahl unterstützt. Verschiedene Kreise, eine Partei ???

v.l.n.r.: Michel Földi (Kreisgeschäftsführer der CDU Kreisverband Börde), Eileen Koch (stellv. Vorsitzende der CDU Stadtverband Haldensleben), Jan Braunsberger (Vorsitzender der CDU Stadtverband Haldensleben), Karolin Reinhold (Vorstandsmitglied (kooptiert) der CDU Ortsverband Biederitz), Georg Prick (Vorsitzender der CDU Ortsverband Biederitz)
(Foto: Ann Fabini)